Wohn - Riester => Kaufen oder Bauen mit Riester
Apr 14th, 2008 | By Axel Büscher | Category: VeröffentlichungenNun ist es amtlich!
Am 08.04.2008 hat die Koalition den Rahmen für die Riesterzulage in Verbindung mit dem Hauskauf- oder bau beschlossen.
Hier die ersten Daten:
Bis zu 4 % des jährlichen Bruttoeinkommens, max. 2100 € werden gefördert. 154 € für Erwachsene und 184 € für Kinder die vor dem 01.01.2008 geboren sind. Alle Kinder die ab 2008 geboren sind, bekommen sogar 300 €
Also alles so wie bei Riestersparverträgen auch!
Wohnriester soll den Wohnungs / Hausbau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie fördern. Diese Immobilie muss den Lebensmittelpunkt des Zulagenberechtigten darstellen. Somit sind Immobilien nur innerhalb Deutschlands förderfähig.
Nicht gefördert werden Umbau- oder Renovierungsmassnahmen und es steht noch nicht eindeutig fest, ob ein Zweifamilienhaus oder ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohung förderfähig ist.
Es gibt zwei Möglichkeiten Riestergelder einzusetzen:
- Bestehende Guthaben aus Riestersparverträgen können als Eigenkapital eingesetzt werden. (Bitte prüfen Sie ob Ihr Darlehensvertrag eine Sondertilgungsmöglichkeit hat)
- Die Tilgung des Darlehens kann direkt förderfähig sein und die Zulage wandert dann auch direkt als Tilgung in das Darlehen. (Auch hier sollten Sondertilgungsmöglichkeiten bestehen, die auf die Höhe der Zulage zugeschnitten sind.
Es wird sicherlich in Kürze auch Riesterbausparverträge geben. Wie sich diese zusammensetzen muss man abwarten.
Wohn-Riester und die Steuer!
Renten aus Riesterverträgen werden nachgelagert besteuert.
So wird es auch bei Wohnriester sein! Allerdings gibt es dann eine fiktive Rente bzw. ein “Wohnförderkonto” welches aus den Zulagen und den Tilgungsraten fürs Haus gebildet werden. Der Sparer kann jetzt aussuchen, ob er zum Rentenbeginn die gesamte Steuer zahlt und dabei einen Bonus von 30 % auf das fiktive “Wohnförderkonto” bekommt oder ob er eine dauernde Steuerlast monatlich max. für 25 Jahre zahlt.
Hier eine Musterrechnung:
Quelle_Focus-Money
Können Riester geförderte Immobilien einfach so wieder verkauft werden?
Eher nicht! Entweder hat man innerhalb einer Frist (ist noch nicht bekannt evtl. 1 bis 4 Jahre) wieder eine neue, riesterförderfähige Immobilie oder man zahlt die Zulagen wieder zurück.
Ob sich Wohnriestern für Sie lohnt erfahren Sie bei einem unserer Riester-Rentenberater.