Banksparplan

Riester-Banksparpläne sind staatlich geförderte Sparverträge.

Das Prinzip: Die Sparraten fließen von Anfang an in voller Höhe in den Sparplan. Zu Rentenbeginn muss das angesparte Kapital dann entweder in einen Bankauszahlplan und ab dem 85. Lebensjahr in eine Rentenversicherung fließen. Oder Sparer entschließen sich gleich für eine Rentenversicherung. Bis zu 30 Prozent des Sparvermögens können sich Riester-Sparer zudem zu Rentenbeginn auszahlen lassen. Allerdings sind die Auszahlungen steuerpflichtig.

Beim Abschluss eines Riester-Banksparplans fallen keine Abschlusskosten oder Provisionen an. Bei manchen Verträgen müssen Sparer aber mit jährlichen Verwaltungskosten rechnen.

Riester-Banksparpläne sind sehr sicher. (So sicher wie die Bank)  Vorsorgesparer haben - selbst bei vorzeitigem Ausstieg - kein Verlustrisiko. Die Verzinsung von Riester-Banksparplänen orientiert sich an der Zinsentwicklung am Markt. Langfristig dürfte die Sparplanrendite zwischen drei und fünf Prozent liegen. Durch die staatliche Förderung aus Riester-Zulagen und Steuervorteilen kommen leicht noch einmal mehrere Prozent dazu.

Bei einigen Genossenschaftsbanken sind die Zinsen von Riester-Banksparplänen an die Umlaufrendite gekoppelt. Diese spiegelt das Zinsniveau von Bundeswertpapieren unterschiedlicher Laufzeiten wider. Sie wird börsentäglich ermittelt. Sparer können die Werte in vielen Tageszeitungen und im Internet verfolgen. Ändert sich das allgemeine Zinsniveau nach oben oder unten, schlägt dies unmittelbar auf die Umlaufrendite durch. Mit kurzer Verzögerung folgen dann auch Sparpläne, die an diese Kennzahl gebunden sind.

Kontoführung meist kostenfrei

Vor allem Sparkassen bieten Riester-Banksparpläne an, die anders funktionieren. Sparer werden hier belohnt, je länger der Vertrag läuft. Dafür gibt es mit der Laufzeit wachsende Zinszuschläge und manchmal auch Schlussbonuszahlungen, die die Rendite steigen lassen. Die Grundverzinsung ist nicht an die Umlaufrendite gekoppelt, sondern an eigens konstruierte, gleitende Referenzgrößen. Diese kombinieren Zinsbarometer verschiedener Laufzeiten miteinander. Nachteil: Sparer behalten hier kaum den Überblick, da sich die Zinsanpassungen schlechter überprüfen lassen als bei Riester-Banksparplänen, die an die Umlaufrendite gekoppelt sind.

Nachträglich dürfen Banken weder ihre Margen, noch den Referenzzins oder die vereinbarten Zinszuschläge ändern. Allerdings haben sie die Möglichkeit, nachträglich jährliche Verwaltungskosten einzuführen oder zu erhöhen. Das gilt auch für die Ausstiegsgebühren, die bei vorzeitiger Kündigung anfallen. In der letzten Zeit haben die Banken davon aber wenig Gebrauch gemacht. Die Verwaltung der Sparpläne ist bei den meisten immer noch kostenfrei, bei anderen sind die Gebühren moderat.

Nur zerifizierte Sparprodukte können die Riesterzulage erhalten!