Fondssparplan
Ein Fondssparplan ist ein Sparvertrag mit regelmäßiger Einzahlung in einen Investmentfonds.
Das Fondssparen als regelmäßige Investition eines Geldbetrages kann auch außerhalb einer vertraglichen Bindung erfolgen, indem ein Anleger bei einer Fondsgesellschaft oder direkt bei einigen Börsen Anteilsscheine kauft, vielfach durch Vermittlung einer Bank oder eines Vermögensberaters. Die erworbenen Fondsanteilscheine werden in einem Wertpapierdepot aufbewahrt.
Kosten und Ertrag
Kosten entstehen dem Anleger in Form des Ausgabeaufschlages, der bei jeder Rate anfällt, den Verwaltungs- und Managementgebühren, welche kontinuierlich anfallen, sowie den Depotgebühren (üblicherweise ein jährlicher Festbetrag).
Der Anleger partizipiert an der Wertentwicklung des Investmentfonds und an eventuellen Ausschüttungen, im Falle von Aktienfonds z. B. der Dividende. Bei regelmäßiger, langfristiger Anlage gleich bleibender Beträge führt die automatische Ausnutzung von Kursschwankungen zu einer Rendite, die über der Rendite der gekauften Anteilsscheine liegt. Dieser Effekt wird als Durchschnittskosteneffekt (auch Cost-Average-Effekt) bezeichnet. Er kommt dadurch zustande, dass der Anleger bei niedrigem Kurs des Fonds für den festen Betrag zahlenmäßig mehr Anteile erwirbt, bei hohem Kurs jedoch weniger Anteile kauft. Über Gewinn oder Verlust entscheidet der Wert der Fondsanteile zum Zeitpunkt der Auszahlung, für den vor allem die Börsenkursentwicklung maßgeblich ist.
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